16-08-2019, 18:48
(16-08-2019, 13:43)tony30 schrieb: Eure Ratschläge - ausser einen auf Salami & Mumuknecht zu machen, die Ex im besten Scheffel erscheinen zu lassen und nur positivst zu sprechen, 3x Vater-Unser-Tut-mir-so-leid sprechen?
Nein, das ist total unglaubwürdig. Ich würde generell wenig sprechen, keine Vorträge und Friedensbekundungen ablassen. Vermittle das Bild eines Vater, der Engagement für das Kind leisten will, aber nicht abhängig davon ist, also auch nicht mit Schwachsinn erpressbar. Sollte es um die Mutter gehen, rechtfertige nichts, sage dass du Abstand einhälst und auch verlangst. Im Gewaltschutzverfahren war deine Sicht der Dinge unerwünscht, du wurdest vertrieben, dann brauchst du sie auch im Jugendamt nicht kommentieren.
Zitat:"Gewalttäter" & Schwerverbrecher - Sitzungen und andere Konditionen und Auflagen
Ablehnen. Dafür gibt es keinen Grund. Bitte um eine betreute Übergabe für die Dauer der Gewaltschutzverfügung. Damit du nicht in die Nähe der Mutter kommst.
Zitat:Ex hat SGB2 Leistungen beantragt. Sollte es nur noch wenige Tage dauern, bis die Formulare vom JC zu mir kommen, richtig?
Ja, aber für dich ändert sich überhaupt nichts beim Thema Unterhalt. Der Unterhalt und seine Berechnung sind unabhängig von dem Zauber, den die Ex mit der Arbeitsagentur veranstaltet und was sie dort beantragt. Esgibt nur eine andere Person, die sie geltend macht.