17-08-2019, 14:34
Liebe Mitglieder, mir wurde von den der Kindesmutter angeboten dass ich den halben Kinderfreibetrag auf meine Lohnsteuerkarte setzen kann oder ob ich ihr den vollen Kinderfreibetrag gewähren möchte. Macht es sind den vollen Kinderfreibetrag anzusetzen?
Wie sieht es eig mit dem Betreuungsunterhalt und der Erstausstattung die ich gezahlt habe, kann ich diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
Wie sieht es eig mit dem Betreuungsunterhalt und der Erstausstattung die ich gezahlt habe, kann ich diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen?