17-08-2019, 19:45
Danke, Nappo. Es ging mir bei der Einschaltung des Rechtsanwaltes eigentlich mehr darum, irgendwelche Titel, Teiltitel, Pfändungsbeschluß, Finanzamt Aufrechnungsersuchen des JA etc. zu klären und ggf. zurückgefordert. Denn was p__ und ff. mir oben dazu schrieben, scheint mir ein wenig kompliziert da alleine durchzusteigen und ggf. durchzusetzen.
Was Du, Nappo, mir oben schreibst.................. das krieg ich tatsächlich noch gut alleine hin (im Zeitschinden war ich immer ganz gut :-) ).
(17-08-2019, 12:37)p__ schrieb: Die ist nie erwähnt, weil ja nie klar ist wie es weitergeht. Und solange nichts neues vereinbart ist und das Alte keine Begrenzung hat, gilt das Alte. Ich würde nach §129 und §371 BGB in öffentlich beglaubigter Form einen Verzicht verlangen.
Was Du, Nappo, mir oben schreibst.................. das krieg ich tatsächlich noch gut alleine hin (im Zeitschinden war ich immer ganz gut :-) ).