18-08-2019, 19:19
(18-08-2019, 09:22)p__ schrieb: Das Strafrecht reicht nicht so weit. Aber die Schulden. In einem EU-Staat können deutsche Unterhaltsschulden sofort vollstreckt werden. Die Vollstreckung richtet sich nach dem Recht des Ziellandes. Ausserhalb der EU ist es ja nach Land unterschiedlich, manchmal sehr einfach, manchmal unmöglich,
Sagen wir Person X zieht in eins dieser nicht-EU Länder am Balkan und kann Lohnbedingt nur 20€ im Monat zahlen statt. Es würde sicher weiter Schulden geben aber es wäre ja keine Verweigerung des UNterhalts. Ist Zielland in diesem Falle das Land wo ich hinziehe oder Deutschland?