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Streit um den Krankenversicherungsbeitrag
#10
Über ihren "Bedarf" gab es doch schon einen Beschluss und du zahlst Unterhalt. Der Bedarf ist der Lebensbedarf, zu dem auch notwendige Versicherungen gehören. Von da her sehe ich keine rechte Begründung, wieder was zusätzlich einzuklagen. Der Grund, dass das Geld nicht langt, dass plötzliche Ausgaben dazukommen ist für den Ehegattenuntehalt ohne Belang, der begründet sich durch die Vergangenheit, der Ehe.

Auch ein 450 EUR Job sind Einnahmen durch Erwerbstätigkeit, für die sie neben der Pflege noch Luft hat. Von dir verlangt man ja auch eine Vollzeittätigkeit.
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RE: Streit um den Krankenversicherungsbeitrag - von p__ - 19-08-2019, 10:32

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