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Kindesunterhaltsrecht
#2
Man(n) kann dies sicherlich tun, nennt sich Unterhaltsverzicht, beiderseits.

Jedoch ist dies nicht gerichtsfest. Sobald einer klagt oder Dritte klagen (z.B. JA) ist ein vorab gemachter Vertrag

völlig nichtig. KU hat immer Vorrang.

Bei Unterhaltstiteln ist darauf zu achten, dass die nach Möglichkeit statisch und bis 18 begrenzt sind.
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Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 20-08-2019, 08:47
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Einszweidrei - 20-08-2019, 08:53
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Austriake - 20-08-2019, 17:09
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Nappo - 20-08-2019, 20:24
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Einszweidrei - 20-08-2019, 20:41
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 20-08-2019, 21:15
RE: Kindesunterhaltsrecht - von p__ - 20-08-2019, 21:25
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 24-08-2019, 23:31
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 26-09-2019, 22:21
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Zahlesel_RUS - 27-09-2019, 09:30
RE: Kindesunterhaltsrecht - von p__ - 27-09-2019, 09:36
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Zahlesel_RUS - 27-09-2019, 09:58
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 27-09-2019, 10:13
RE: Kindesunterhaltsrecht - von p__ - 27-09-2019, 10:29

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