20-08-2019, 08:53
Man(n) kann dies sicherlich tun, nennt sich Unterhaltsverzicht, beiderseits.
Jedoch ist dies nicht gerichtsfest. Sobald einer klagt oder Dritte klagen (z.B. JA) ist ein vorab gemachter Vertrag
völlig nichtig. KU hat immer Vorrang.
Bei Unterhaltstiteln ist darauf zu achten, dass die nach Möglichkeit statisch und bis 18 begrenzt sind.
Jedoch ist dies nicht gerichtsfest. Sobald einer klagt oder Dritte klagen (z.B. JA) ist ein vorab gemachter Vertrag
völlig nichtig. KU hat immer Vorrang.
Bei Unterhaltstiteln ist darauf zu achten, dass die nach Möglichkeit statisch und bis 18 begrenzt sind.