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Kindesunterhaltsrecht
#3
Folgendes ist zu beachten: der Kindesunterhalt ist der Anspruch des KINDES gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil.

Somit können nicht zwei Personen (Vater und Mutter) einen Vertrag zu Lasten Dritter (des Kindes) schliessen. Dieser wäre sittenwidrig und somit nichtig.

Ein sicherer Weg wäre, freiwillig bei einem Notar (nicht beim Jugendamt!) einen Unterhaltstitel über den Betrag XXX und befristet bis zum 18. Geburtstag des Kindes erstellen zu lassen. Das kann durchaus so gestaltet sein, dass sich der Vater verpflichtet, zumindest immer den gesetzlichen Mindestunterhalt (derzeit ca. 135.- € mtl.) zu zahlen plus den Betrag XXX, so lange er erwerbstätig ist und nicht unverschuldet in einer Notlage. Wenn diese eintreten sollte, dann zahlt der Vater nur den Mindestunterhalt - und so weiter. Da gibt es einiges an Gestaltungsmöglichkeit - aber nur, wenn man den Titel freiwillig bei einem Notar machen lässt. Unter Zwang beim Jugendamt wird es diese Möglichkeiten nicht geben.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 20-08-2019, 08:47
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Einszweidrei - 20-08-2019, 08:53
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Austriake - 20-08-2019, 17:09
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Nappo - 20-08-2019, 20:24
RE: Kindesunterhaltsrecht - von Einszweidrei - 20-08-2019, 20:41
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 20-08-2019, 21:15
RE: Kindesunterhaltsrecht - von p__ - 20-08-2019, 21:25
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 24-08-2019, 23:31
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RE: Kindesunterhaltsrecht - von Zahlesel_RUS - 27-09-2019, 09:30
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RE: Kindesunterhaltsrecht - von Zahlesel_RUS - 27-09-2019, 09:58
Kindesunterhaltsrecht - von Geraldo123 - 27-09-2019, 10:13
RE: Kindesunterhaltsrecht - von p__ - 27-09-2019, 10:29

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