20-08-2019, 21:25
Das ändert alles. Deshalb ist es auch sinnvoll, threads fallbezogen zu führen. Dass Mutter und Kind irgendwo weit weg wohnen, ist uns längst entschwunden.
Da gelten dann die Regeln des Landes, in dem sich die Beiden befinden. Es gibt zwar faule Tricks, das nach Deutschland zu verschieben, aber geh erstmal davon aus, dass Landesrecht bei allen Unterhaltsfragen gilt. Leider ist es hier auch nicht möglich, nun 200 verschiedene Länderrechte zu beschreiben, aus denen du dir dann das richtige Land rausnimmst.
Das Haager Übereinkommen regelt gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen und Titeln, aber nicht die Frage was vertraglich in einem Land X festlegbar ist.
Da gelten dann die Regeln des Landes, in dem sich die Beiden befinden. Es gibt zwar faule Tricks, das nach Deutschland zu verschieben, aber geh erstmal davon aus, dass Landesrecht bei allen Unterhaltsfragen gilt. Leider ist es hier auch nicht möglich, nun 200 verschiedene Länderrechte zu beschreiben, aus denen du dir dann das richtige Land rausnimmst.
Das Haager Übereinkommen regelt gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen und Titeln, aber nicht die Frage was vertraglich in einem Land X festlegbar ist.