23-08-2019, 14:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-08-2019, 14:34 von Vater Morgana.)
Ich schlage heute mal in dieselbe Kerbe wie @Bitas. Bzgl. Umgang vs. Kontaktabbruch:
Die üblichen zwei Umgangswochenenden im Monat sind für den Betreuungselternteil eine stressmindernde Entlastung und ermöglichen eigene Freizeitgestaltung unabhängig von den Kindern. In diesem Punkt haben es manche zusammenlebende Partner nicht so gemütlich. Im Übrigen sind die "bösartigen" Väterentsorgerinnen meistens nicht diejenigen Mütter, die auf einmal emotional ausgeglichen sind, sobald sich 24/7/365 allein um die Kinder kümmern müssen.
Es gibt für mich eine persönliche Stressschwelle, die bei Erreichen sofortigen Kontaktabbruch bedeutet. Das habe ich festgelegt: es ist von mir gegen KM ein Gerichtsverfahren angelaufen und sollte dieses unbefriedigend für mich ausgehen, bedeutet es das Ende meiner rechtlichen und sozialen Vaterschaft. Ich halse mir keinen weiteren Tag die psychische Belastung eines konfliktbehafteten Umgangs auf, wenn die KM einen richterlichen Freibrief zum Kindesmissbrauch bekommt.
VM
Die üblichen zwei Umgangswochenenden im Monat sind für den Betreuungselternteil eine stressmindernde Entlastung und ermöglichen eigene Freizeitgestaltung unabhängig von den Kindern. In diesem Punkt haben es manche zusammenlebende Partner nicht so gemütlich. Im Übrigen sind die "bösartigen" Väterentsorgerinnen meistens nicht diejenigen Mütter, die auf einmal emotional ausgeglichen sind, sobald sich 24/7/365 allein um die Kinder kümmern müssen.
Es gibt für mich eine persönliche Stressschwelle, die bei Erreichen sofortigen Kontaktabbruch bedeutet. Das habe ich festgelegt: es ist von mir gegen KM ein Gerichtsverfahren angelaufen und sollte dieses unbefriedigend für mich ausgehen, bedeutet es das Ende meiner rechtlichen und sozialen Vaterschaft. Ich halse mir keinen weiteren Tag die psychische Belastung eines konfliktbehafteten Umgangs auf, wenn die KM einen richterlichen Freibrief zum Kindesmissbrauch bekommt.
VM