23-08-2019, 19:40
Das Einkommen muss sie nachweisen, wenn sie Unterhalt will. Sie muss keinen Praktikumsvertrag vorlegen, aber eine Nennung der Höhe einer eventuellen Vergütung nebst Nachweis.
Wer nix nachweist, kriegt nix. Als Pflichtiger kann man sich auch nicht um Unterhalt drücken, indem man einfach behauptet "ich krieg nix" und "mein Arbeitgeber verbietet mir, irgenwas zu sagen".
Wer nix nachweist, kriegt nix. Als Pflichtiger kann man sich auch nicht um Unterhalt drücken, indem man einfach behauptet "ich krieg nix" und "mein Arbeitgeber verbietet mir, irgenwas zu sagen".