25-08-2019, 13:14
(25-08-2019, 10:01)Ipanema schrieb: 880 Euro ist der Betreuungsunterhalt den eine Studentin laut Gesetz mindestens benötigt.
Die Vorderungen sind doch schon seitens des Anwalts gestellt... Wenn ich in ein paar Jahren zurückkommen sollte und die Vaterschaft festgestellt wird, müsste ich doch rückwirkend alles nachzahlen!?
Genau so ist es. Ab dem Zeitpunkt der Aufforderung bist Du in Verzug gesetzt und die Uhr beginnt zu laufen.
Die Unterhaltspflicht beginnt sechs Wochen vor dem Geburtstermin, falls die werdende Mutter aus Gründen der Schwangerschaft nicht arbeiten kann, bis zu vier Monate vor der Geburt.
Am besten, Du einigt Dich mit der Kindesmutter auf einen außergerichtlichen Vaterschaftstest, der ist wesentlich billiger als ein gerichtlich angeordnete Test
Und nein, eine erhöhte Erwerbsobliegenheit besteht bezüglich des Betreuungsunterhalts nicht.