25-08-2019, 13:59
Werden mir den jetzt schon wegen der Inverzugsetzung ihre Anwaltsgebühren auferlegt, falls ich der Vater bin? Bis dato besteht ja noch gar kein Anspruch. Der Anspruch ergibt sich doch erst rückwirkend mit Feststellung der Vaterschaft!? Der Streitwert beläuft sich meines Erachtens auf 12 x 880 = 10560 EUR, die Anwaltsgebühren sollten dann ja nicht ohne sein... wenn’s dann noch vor Gericht geht wegen Mangelfall… Womit muss ich rechnen und wie kann ich das am besten umgehen bzw. die Kosten minimieren?