26-08-2019, 12:05
Nee, die drei Monate sind nur wichtig, da es eh vor Gericht gehen muss, da die Auskunft mir ggü. verweigert wird, ich aber gern die Titelabänderung angehen möchte. Und dafür ist es wiederrum wichtig, wie gerechnet wird. Danke für deine Antwort.