(26-08-2019, 13:40)Theo schrieb: Grundsätzlich wäre die Idee einen Versuch wert, wenn Ihr eine Vertrauensperson habt, die so etwas mitmacht.
Ging raus - hab mir etwas Zeit beim nachdenken und formulieren gelassen. Formulierung hab ich wie immer höflichst und zurückhaltend formuliert. "Wäre, hätte, könnte, usw."
Ich erwarte nichts, aber man weiss nie, ob das ja OK für die Ex ist.
Der Gerichtsbeschluss hält mich ja im Prinzip "nur von Wohnung und ihr weg" - sie kann ja das Kind jedem vertrauensvollem Dritten übergeben und ein Besuch ermöglichen - ohne ausgebildete Feminanzis..
Warten wir mal ab, die RA ist wohl in Urlaub für ne Woche.
Thema Betreuter Umgang bin ich immer noch nicht 100% sicher, ob das sinnvoll ist - Kontaktverbot läuft ja im Januar aus - wenn überhaupt kommen dann 2 oder 3 Termine zustande bis es genehmigt ist.
Aber wenn man sich aktuell auch im Bekanntenkreis so rumhört: "irgendein Kerl" hat immer nen "Bekannter oder Freund" dem die Uschi durchgedreht oder durchgebrannt ist.
Hab ja geschrieben, bin ja selbst Scheidungskind - in 30 Jahren hat sich da echt NULL geändert bei THema "Opferschutz", BU, TU, KU, usw.. ...
Nur diesen Gewaltschutzscheiss, Wohnungszuweisung, "per 110 Anruf": das hätte mir sollen echt jemand früher mal erzählt haben. Da wäre ich schon nach 2 Monaten ausgezogen. Käme aber eh fast aufs gleiche Desaster raus.