28-08-2019, 16:23
Eine ruhende Pfändung ist für den Schuldner sehr nachteilig. Der Gläubiger kann sie in der Tat jederzeit wieder aktivieren, weil es sie gar nicht gibt, sie ist gesetzlich überhaupt nicht geregelt. Meistens akzeptiert das die Bank eine Ruhendstellung auch nicht, seit Einführung des p-Kontos. Der Aufwand für diesen Schrott ist zu gross.
Wenn eine Vereinbarung mit dem Gläubiger existiert, ist der gezwungen, die Pfändung aufzuheben. Seit dem Urteil des BGH vom 02.12.15 Az. VII ZB 42/14 kann ein Gläubiger die Ruhendstellung nicht erzwingen. Der sagte: "Ein einstweiliger Verzicht auf die Wirkungen des Pfandrechts ohne Aufhebung der mit der Pfändung bewirkten Verstrickung ist wegen des Zusammenhangs von Beschlagnahme und Pfandrecht ausgeschlossen" Mit anderen Worten, der Gläubiger kann nicht eine neue Zahlungsweise akzeptieren und sich trotzdem gleichzeitig jederzeit selbst die Vollstreckung genehmigen, solange der Schulder sich an die Vereinbarung hält.
In deiner Situation musst du dir überlegen, was der grössere Nachteil der Erpressung wäre.
Wenn eine Vereinbarung mit dem Gläubiger existiert, ist der gezwungen, die Pfändung aufzuheben. Seit dem Urteil des BGH vom 02.12.15 Az. VII ZB 42/14 kann ein Gläubiger die Ruhendstellung nicht erzwingen. Der sagte: "Ein einstweiliger Verzicht auf die Wirkungen des Pfandrechts ohne Aufhebung der mit der Pfändung bewirkten Verstrickung ist wegen des Zusammenhangs von Beschlagnahme und Pfandrecht ausgeschlossen" Mit anderen Worten, der Gläubiger kann nicht eine neue Zahlungsweise akzeptieren und sich trotzdem gleichzeitig jederzeit selbst die Vollstreckung genehmigen, solange der Schulder sich an die Vereinbarung hält.
In deiner Situation musst du dir überlegen, was der grössere Nachteil der Erpressung wäre.