28-08-2019, 16:52
(28-08-2019, 15:03)Ipanema schrieb: Gegen die KM sollte der Selbstbehalt doch mittlerweile bei 1200 EUR liegen!?
Ja.
Ihre sonstigen Einnahmen werden in den ersten drei Jahren je nach Art der Einnahme ganz, teilweise oder gar nicht auf ihren Bedarf angerechnet. Unterschätze den Betreuungsunterhalt nicht. Du wirst damit noch lange zu tun haben, die Grenze auf drei Jahre wurde abgesenkt und sie kann noch viel länger einen Teilbetrag geltend machen. Auch der Kindesunterhalt ist viel höher wie die Tabellenbeträge. Da kommen noch Betreuungskosten obendrauf, Sonderbedarf, Mehrbedarf, Krankenversicherung, Umgangskosten und wenn es vor Gericht geht wirds auch teuer. Als Nicht-EU-Ausländerung wird alles noch teurer für dich, z.B. wirst du die Krankenversicherung zahlen müssen solange sie nicht legal und offiziell in einem versicherungspflichtigen Job arbeitet.
Dich hats übrigens nicht erwischt, sofern du nicht vergewaltigt wurdest, bist du das Risiko der Zeugung eines Kindes wissentlich eingegangen. Kinder produziert man, weil man es mit jemand treiben wollte und diesen Felher mit einem weiteren Fehler kombiniert hat, Vasektomie oder Kondome ablehnte. Letztere sind übrigens auch ein wichtiger Schutz gegen immer üblere Krankheiten, eine Reihe von Geschlechtskrankheiten sind immer schlechter behandelbar.
Falls du unsichtbar werden willst, mach das VOR einer Vaterschaftsanerkennung. Mach es bald. Falls nicht, mach dich pfändungsfest, bereite dich auf eine länger Phase vor in der du auch grau und dunkelgrau Geld verdienst oder gar nichts mehr machst. Wenn du weiter braver Bürger bleiben willst, bleiben dir maximal die besagten 1200 EUR.