28-08-2019, 21:17
Jaja, ich weiss, ich steh gerne auf dem Schlauch................................
Da meine Frist zur Abgabe meiner Einkommensverhältnisse ggü. dem JA/Beistandschaft an 04.09. abläuft, meine Tochter aber am 08.10. Volljährig wird, könnte meine derzeit ruhende Lohnpfändung bei Aktivierung ja frühestens meine Gehaltszahlung Ende September betreffen. Dann aber sind es nur noch 7 Tage, bevor am 8. Tag meine Tochter Volljährig wird. D.h. die gerade erst aktivierte Lohnpfändung nach JETZIGEM Stand verliert doch quasi sofort wieder ihre Wirkung, da sich innerhalb 1 Woche die Parameter ändern? Würde das JA das trotzdem noch veranlassen? Fällt sowas dann nicht unter Schikane (bzw. Erpressung)?
Und wenn mein Kind Volljährig ist und sowohl JA als auch Kind sich erneut auf Zahlungsvereinbarungen einlassen, dann kann ich die Rücknahme der Pfändung verlangen?
Ich gehe, davon aus, das ich diese Woche noch einen Anwaltstermin haben werde. Würde diesen dann gerne diese Sachen regeln lassen?
(ach einfach nur "confused" im Moment............ )
Da meine Frist zur Abgabe meiner Einkommensverhältnisse ggü. dem JA/Beistandschaft an 04.09. abläuft, meine Tochter aber am 08.10. Volljährig wird, könnte meine derzeit ruhende Lohnpfändung bei Aktivierung ja frühestens meine Gehaltszahlung Ende September betreffen. Dann aber sind es nur noch 7 Tage, bevor am 8. Tag meine Tochter Volljährig wird. D.h. die gerade erst aktivierte Lohnpfändung nach JETZIGEM Stand verliert doch quasi sofort wieder ihre Wirkung, da sich innerhalb 1 Woche die Parameter ändern? Würde das JA das trotzdem noch veranlassen? Fällt sowas dann nicht unter Schikane (bzw. Erpressung)?
Und wenn mein Kind Volljährig ist und sowohl JA als auch Kind sich erneut auf Zahlungsvereinbarungen einlassen, dann kann ich die Rücknahme der Pfändung verlangen?
Ich gehe, davon aus, das ich diese Woche noch einen Anwaltstermin haben werde. Würde diesen dann gerne diese Sachen regeln lassen?
(ach einfach nur "confused" im Moment............ )