28-08-2019, 23:08
In der Zeit zwischen März (volljährigkeit) bis Oktober (studium) haben ein halbes Jahr, wovon wohl die Zeit bis Juli noch zur Schulzeit zählt, somit das Kind privilegiert sein sollte. Ab August bis September dann nicht mehr privilegiert. 6 Monate laut Alttitel sind für mich 6 Monate mehr Schuldenlast, da ich nichts zahle. Da Mami ab Volljährigkeit ebenso Bar-Unterhaltspflichtig ist, was unstrittig sein sollte, möchte ich sie ungern ohne Verpflichtung wegkommen lassen, schließlich buche ich doch nicht Schulden auf mein Konto, welche mindestens hälftig zu ihren Lasten gingen. Mit dem Studium ist die Unterhaltspflicht für mich erstmal durch, da Bafög in voller Höhe bewilligt wurde.