29-08-2019, 21:54 
		
	
	
		Was mich noch "umtreibt", weil ich da irgendwo drüber gestolpert bin:
wie verhält es sich eigentlich mit meinen Unterhaltsrückständen nach Volljährigkeit meiner Tochter? Bleiben die dann -da UNTERHALTsrückstände- weiterhin "verschärft" pfändbar oder fallen die dann unter die "normalen" Pfändungssätze?
	
	
	
	
wie verhält es sich eigentlich mit meinen Unterhaltsrückständen nach Volljährigkeit meiner Tochter? Bleiben die dann -da UNTERHALTsrückstände- weiterhin "verschärft" pfändbar oder fallen die dann unter die "normalen" Pfändungssätze?

