31-08-2019, 14:26
So, jetzt hat sich auch noch meine Ex-Frau bei meiner Mutter (also der Oma des Kindes) gemeldet. Hab meine Mutter gefragt, warum man nicht direkt mit mir spricht? "Na, dann müsste ich sofort ausrasten" so die Antwort meiner Ex.
Jedenfalls sei das arme Kind komplett fertig und nur noch am heulen usw. BAFÖG-Antrag würde jedenfalls definitiv keiner gestellt, da ja schon alleine das Gehalt meiner Ex so hoch sei, das das Kind keinen Anspruch mehr hätte. Auch hätte das Jugendamt ihnen erklärt, das in unserem Fall daher eh kein BAFÖG-Antrag möglich wäre. Dies würde in unserer Konstellation nicht gehen, dies sei nur ganz bestimmten Fällen vorbehalten zu denen wir nicht gehören würden....................
Ausserdem hätte ich ja nur soviel Rückstandschulden, weil ich mich nie gemeldet hätte und den Unterhaltstitel abgeändert hätte. Klar, ich hab ja auch nur die Mandats-Ablehnung von 3 Anwälten gehabt, da "absolut keine Aussicht auf Erfolg (in der Praxis)". Den jetzt aufgelaufenen Rückstand hätte man aber natürlich trotzdem gerne voll bezahlt (da ja nie abgeändert) ***grrrrrrrrr* Weil ich mich ja nie melden würde, hätte ich halt auch eine Lohnpfändung, sonst würde ich ja nie reagieren (ich hab ja auch kein Telefon etc........ man kann mich ja nicht mal anrufen, wenn man irgendwas erfahren hat und oder geklärt haben will - nein, da muss immer mit dem Dampfhammer drauf, weil sonst reagiert der ja nicht). Ich hätte ja auch meine Arbeitsaufnahme nicht gemeldet, ich hätte jetzt meine zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen auch nicht gemeldet und nächstes Jahr hätte ich ja die nächste, die ich dann melden müsste (Öffentlicher Dienst halt) usw. -man korrigiere mich: unter 10% Änderung muss ich gar nichts mitteilen oder? Dafür gibts ja die regelmäßigen Auskunftsersuchen des JA.
Und woher ich jetzt plötzlich das Geld hätte einen Anwalt einzuschalten würd sie ja auch gerne mal wissen. Und woher ich das Geld hatte, letztes Jahr umzuziehen usw. Da fragt sie sich schon woher ich die Kohle hatte -hat der etwa was nicht angegeben?-. "Nein, Ihr habt mich so arm gemacht, das ich nen Beratungshilfeschein bekommen habe, den bekommt man nur, wenn man auf Hartz IV-Niveau runter ist." hätte ich am liebsten geantwortet, aber meine Mutter hat das natürlich nicht so gesagt.
Jedenfalls wolle man einfach nur, das ich ab Volljährigkeit so wie bisher weiterzahle -nach Abänderung des Unterhaltstitels- und die Differenz von dann neuem Unterhaltszahlung zu aktuellem Unterhalt (+ Rückstandzahlung) als Zahlung auf den Rückstand betrachtet würde.
Mein Kind wolle keine Gerichtsverfahren und auch keine Pfändungen veranlassen etc. sondern einfach nur "in Ruhe Studieren".
P.S.: zumindest meine verbleibenden Rückstände bei der Unterhaltsvorschusskasse will dankenswerterweise meine Mutter übernehmen, damit ich wenigstens davon schon mal frei wäre.
Jedenfalls sei das arme Kind komplett fertig und nur noch am heulen usw. BAFÖG-Antrag würde jedenfalls definitiv keiner gestellt, da ja schon alleine das Gehalt meiner Ex so hoch sei, das das Kind keinen Anspruch mehr hätte. Auch hätte das Jugendamt ihnen erklärt, das in unserem Fall daher eh kein BAFÖG-Antrag möglich wäre. Dies würde in unserer Konstellation nicht gehen, dies sei nur ganz bestimmten Fällen vorbehalten zu denen wir nicht gehören würden....................
Ausserdem hätte ich ja nur soviel Rückstandschulden, weil ich mich nie gemeldet hätte und den Unterhaltstitel abgeändert hätte. Klar, ich hab ja auch nur die Mandats-Ablehnung von 3 Anwälten gehabt, da "absolut keine Aussicht auf Erfolg (in der Praxis)". Den jetzt aufgelaufenen Rückstand hätte man aber natürlich trotzdem gerne voll bezahlt (da ja nie abgeändert) ***grrrrrrrrr* Weil ich mich ja nie melden würde, hätte ich halt auch eine Lohnpfändung, sonst würde ich ja nie reagieren (ich hab ja auch kein Telefon etc........ man kann mich ja nicht mal anrufen, wenn man irgendwas erfahren hat und oder geklärt haben will - nein, da muss immer mit dem Dampfhammer drauf, weil sonst reagiert der ja nicht). Ich hätte ja auch meine Arbeitsaufnahme nicht gemeldet, ich hätte jetzt meine zwischenzeitlichen Lohnerhöhungen auch nicht gemeldet und nächstes Jahr hätte ich ja die nächste, die ich dann melden müsste (Öffentlicher Dienst halt) usw. -man korrigiere mich: unter 10% Änderung muss ich gar nichts mitteilen oder? Dafür gibts ja die regelmäßigen Auskunftsersuchen des JA.
Und woher ich jetzt plötzlich das Geld hätte einen Anwalt einzuschalten würd sie ja auch gerne mal wissen. Und woher ich das Geld hatte, letztes Jahr umzuziehen usw. Da fragt sie sich schon woher ich die Kohle hatte -hat der etwa was nicht angegeben?-. "Nein, Ihr habt mich so arm gemacht, das ich nen Beratungshilfeschein bekommen habe, den bekommt man nur, wenn man auf Hartz IV-Niveau runter ist." hätte ich am liebsten geantwortet, aber meine Mutter hat das natürlich nicht so gesagt.
Jedenfalls wolle man einfach nur, das ich ab Volljährigkeit so wie bisher weiterzahle -nach Abänderung des Unterhaltstitels- und die Differenz von dann neuem Unterhaltszahlung zu aktuellem Unterhalt (+ Rückstandzahlung) als Zahlung auf den Rückstand betrachtet würde.
Mein Kind wolle keine Gerichtsverfahren und auch keine Pfändungen veranlassen etc. sondern einfach nur "in Ruhe Studieren".
P.S.: zumindest meine verbleibenden Rückstände bei der Unterhaltsvorschusskasse will dankenswerterweise meine Mutter übernehmen, damit ich wenigstens davon schon mal frei wäre.