01-09-2019, 08:48
Egal was, so einen Entscheid muss man minimalinvasiv durchführen. Das wäre einen ein Beschluss nach §1628 BGB gewesen, der das Sorgerecht nicht anrührt. Punkt 1 ist damit auch erfüllt, Punkt 2 ist auch einfacher zu erreichen, indem du dein Engagement einfach weiter zurückfährst, Punkt 3 musst du aber trotzdem bei jedem Gerichtsgang vorher versuchen, ansonsten hast du überhaupt kein Rechtsschutzbedürfnis. Der Richter sagt dann: Haben sie denn die Mutter überhaupt mal gefragt?, bevor sie hier vor Gericht kommen?