01-09-2019, 14:45
(01-09-2019, 09:00)p__ schrieb: Bei der UVK hat der Schuldner dann 31000 EUR Schulden, beim Kind 15000 EUR. Beide Gläubiger stehen gleich.
Soweit ich hdas verstehe, willst du das Beispiel auf die Frage zuspitzen, wer sich dann aus dem Geldsegen zuerst bedienen kann, um Altschulden einzukassieren, Kind oder Unterhaltsvorschusskasse?
Also bei mir war es so, das ich das frei vereinbaren konnte. Sowohl die Unterhaltsvorschusskasse als auch mein Kind erhalten je 50% von den Rückstandzahlungen. Hätte aber auch anders prozentual aufteilen können.