01-09-2019, 19:47
(01-09-2019, 14:45)Gast1969 schrieb: Also bei mir war es so, das ich das frei vereinbaren konnte. Sowohl die Unterhaltsvorschusskasse als auch mein Kind erhalten je 50% von den Rückstandzahlungen. Hätte aber auch anders prozentual aufteilen können.
Hast Du jemals den Unterhaltstitel in vollstreckbarer Ausfertigung gesehen ?