05-09-2019, 08:22
Anwaltszwang!
Es handelt sich um Unterhaltszahlungen (egal in welcher Form,zuviel,zuwenig,verwirkt was auch immer) da ist das Vollstreckungsgericht nicht zuständig. Die Sache geht vor das Familiengericht. Nur wenn Du die Nebenforderungen (Rechtsanwaltsgebühren, Zinsen u.s.w) reklamieren willst kannst Du das Vollstreckungsgericht einschalten.
Habe soetwas ähnliches schon gesehen da wurde erst an das AG die Zwangsvollsreckungsabwehrklage geschickt dann das am Wohnort tätige Familiengericht und dann erst an das zuständige Familiengericht. Schreiben zurück mit dem hinweis auf Anwaltszwang.
Kein Anspruch auf Richtigkeit !
Lg
A.
Es handelt sich um Unterhaltszahlungen (egal in welcher Form,zuviel,zuwenig,verwirkt was auch immer) da ist das Vollstreckungsgericht nicht zuständig. Die Sache geht vor das Familiengericht. Nur wenn Du die Nebenforderungen (Rechtsanwaltsgebühren, Zinsen u.s.w) reklamieren willst kannst Du das Vollstreckungsgericht einschalten.
Habe soetwas ähnliches schon gesehen da wurde erst an das AG die Zwangsvollsreckungsabwehrklage geschickt dann das am Wohnort tätige Familiengericht und dann erst an das zuständige Familiengericht. Schreiben zurück mit dem hinweis auf Anwaltszwang.
Kein Anspruch auf Richtigkeit !
Lg
A.