06-09-2019, 15:18
Ex hat SGB2 beantragt.
Forderungsübergang & Fragebogen kam gerade eingetrudelt.
a) Muss ich irgendwelches Vermögen offen legen?
b) Kann mein Vermögen zur Bestreiten von SGB2 herangezogen werden?
c) Ich hatte in den letzten 3 Tagen Mischeinkünfte / Selbständig / Angestellt. Ich gehe davon aus, dass dann der 3 jährige Bezug angesetzt wird?
Forderungsübergang & Fragebogen kam gerade eingetrudelt.
a) Muss ich irgendwelches Vermögen offen legen?
b) Kann mein Vermögen zur Bestreiten von SGB2 herangezogen werden?
c) Ich hatte in den letzten 3 Tagen Mischeinkünfte / Selbständig / Angestellt. Ich gehe davon aus, dass dann der 3 jährige Bezug angesetzt wird?