So ist es wie mein Anwalt mir erzählte. Ich nehm an, das der doch Ahnung hat, weil's ne größere Kanzlei mit mehreren spezialisierten Familienrechtsanwälten ist.
++++++++++Ich frage mich auch, ob das nicht ab Volljährigkeit sowieso aufgeschnürt und separat laufen muss. Die Unterhaltsvorschusskasse hat kein Recht, die Unterhaltsberechtigte als Vollstrecker einzusetzen. Wenn sie Rückstände wollen, müssen sie sich direkt an dich wenden, die Volljährige ist nicht mehr in der Gleichung.+++++++++++++++++++++++++++++++
Genau das habe ich mich bzw. den Anwalt auch gefragt. Dieser ist der Meinung, das die Unterhaltsvorschusskasse sich über die Unterhaltsberechtigte ihre Forderungen sichern lassen kann. Möglicherweise ist das auch mal wieder so ne Grauzone -wo das Unterhaltsrecht voll von zu sein scheint- und es geht nur darum, das das JA meine Tochter "dezent" dahingehend Beraten wird bloß nicht die Pfändung zurückzunehmen da man ja selber auch noch Ansprüche hat, die man sonst nicht mehr durchsetzen kann?
Aufgeschnürt werden und separat laufen muss da wohl gar nichts. Der Titel bezieht sich nur auf den Unterhalt und nicht auf Unterhaltsvorschuss. Daher ist dieser nicht tituliert. Gleichwohl existieren natürlich trotzdem Rückstände.
Aber wie gesagt: mindestens die Hälfte hab ich eh nicht verstanden - und ich hab ne gewisse juristische Vorbildung und Verzweifel trotzdem am Unterhaltsrecht. Mag mir gar nicht ausmalen, wie es Leuten geht, die in dieser Hinsicht absolut Null Ahnung haben - nach Anwaltsaussage stecken diese Leute eigentlich nur noch den Kopf in den Sand (was ja auch nicht richtig sein kann, das man keinen Weg sieht -auch aufgrund Anwaltszwang und Kosten- sein Recht ggf. durchzusetzen. Da läuft doch in der deutschen Unterhaltsgesetzgebung/Rechtsprechung einiges falsch?).
Daher wie oben gesagt: ich bin mal gespannt, wie das noch weitergeht..................................
++++++++++Ich frage mich auch, ob das nicht ab Volljährigkeit sowieso aufgeschnürt und separat laufen muss. Die Unterhaltsvorschusskasse hat kein Recht, die Unterhaltsberechtigte als Vollstrecker einzusetzen. Wenn sie Rückstände wollen, müssen sie sich direkt an dich wenden, die Volljährige ist nicht mehr in der Gleichung.+++++++++++++++++++++++++++++++
Genau das habe ich mich bzw. den Anwalt auch gefragt. Dieser ist der Meinung, das die Unterhaltsvorschusskasse sich über die Unterhaltsberechtigte ihre Forderungen sichern lassen kann. Möglicherweise ist das auch mal wieder so ne Grauzone -wo das Unterhaltsrecht voll von zu sein scheint- und es geht nur darum, das das JA meine Tochter "dezent" dahingehend Beraten wird bloß nicht die Pfändung zurückzunehmen da man ja selber auch noch Ansprüche hat, die man sonst nicht mehr durchsetzen kann?
Aufgeschnürt werden und separat laufen muss da wohl gar nichts. Der Titel bezieht sich nur auf den Unterhalt und nicht auf Unterhaltsvorschuss. Daher ist dieser nicht tituliert. Gleichwohl existieren natürlich trotzdem Rückstände.
Aber wie gesagt: mindestens die Hälfte hab ich eh nicht verstanden - und ich hab ne gewisse juristische Vorbildung und Verzweifel trotzdem am Unterhaltsrecht. Mag mir gar nicht ausmalen, wie es Leuten geht, die in dieser Hinsicht absolut Null Ahnung haben - nach Anwaltsaussage stecken diese Leute eigentlich nur noch den Kopf in den Sand (was ja auch nicht richtig sein kann, das man keinen Weg sieht -auch aufgrund Anwaltszwang und Kosten- sein Recht ggf. durchzusetzen. Da läuft doch in der deutschen Unterhaltsgesetzgebung/Rechtsprechung einiges falsch?).
Daher wie oben gesagt: ich bin mal gespannt, wie das noch weitergeht..................................