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Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB
#1
Moin!

§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Es fällt auf, dass dieser Paragraph einige interpretierbare Formulierungen beinhaltet, die es umgangsverweigerungswilligen Elternteilen ermöglicht das "Schlachtfeld" zum Kindesmissbrauch zu verlagern um zum möglichen Ziel der Entfremdung von Kind und nichtbetreuendem Elternteil (zumeist Vater) zu gelangen.
Dies gilt auch, wenn kein Vorsatz (Ziel) unterstellt werden kann, dies aber intuitiv und/oder aufgrund vorhandener mangelnder Bindungstoleranz praktiziert wird.

Im ersten Satz hat das Kind ein Recht, aber keine Pflicht, was dem regelmäßigen Umstand geschuldet ist, dass eine Pflichtübertragung auf das minderjährige, nicht mündige Kind nicht zulässig ist (je jünger das Kind, je zutreffender die Aussage). Das ist nach meiner Auffassung nicht zu beanstanden.
Andere oder ergänzende Meinungen?

Im zweiten Satz jedoch wird´s prekär, denn "Die Eltern haben alles zu unterlassen ...".
Zum einen haben die Eltern zu "unterlassen", was nicht gleichbedeutend mit "fördern" ist und somit nicht verbindlich die aktive Zuführung voraussetzt.
Zum anderen ist es so, dass sich diese Aussage allein auf die Eltern bezieht und nicht auf eine elterliche Fraktion, die im Regelfall hinter einem Elternteil steht und durch fraktionsinterne wechselseitige Einflussnahme elterliche Fronten verhärtet und diese fraktionsgebundenen Nichteltern zu Kollaborateuren werden lässt.
Andere oder ergänzende Meinungen?
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Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von Bluter - 08-08-2009, 09:47
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 10:27
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 12:35
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 19:04

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