10-09-2019, 18:23
Hier ein Update in dem Fall von meinem Bruder.
Er zahlt immer noch 600€ an die Ex, Trennungsunterhalt.
Seine 13 Jährige Tochter bekommt 500€.
Die 2 großen wollen dieses Jahr mit Studium bzw. 2020 Ausbildung anfangen, bekommen bisher keinen Unterhalt.
Jetzt soll sich folgendes ändern.
Die 13 Jährige Tochter möchte zum Vater ziehen, ins Geburtshaus.
Ob die Mutter einwilligt ist noch offen, sie hat eine Frist bis 20. Sept. bekommen um zu antworten.
Ich habe jetzt folgendes gesagt:
Wenn die Mutter nicht einwilligt, Antrag auf Aufenthaltsbesimmungsrecht beim Amtsgericht stellen.
Ist das soweit OK?
Was ist wenn die Tochter am 01.10 einfach ihre Sachen packt und zum Vater zieht, ist das Kindesentführung?
Wie lange dauert in etwa so eine entscheidung beim Amtsgericht?
Wie kann er jetzt am besten vorgehen?
Das verhältnis Vater Tochter war und ist gut.
Danke für Ratschläge
Er zahlt immer noch 600€ an die Ex, Trennungsunterhalt.
Seine 13 Jährige Tochter bekommt 500€.
Die 2 großen wollen dieses Jahr mit Studium bzw. 2020 Ausbildung anfangen, bekommen bisher keinen Unterhalt.
Jetzt soll sich folgendes ändern.
Die 13 Jährige Tochter möchte zum Vater ziehen, ins Geburtshaus.
Ob die Mutter einwilligt ist noch offen, sie hat eine Frist bis 20. Sept. bekommen um zu antworten.
Ich habe jetzt folgendes gesagt:
Wenn die Mutter nicht einwilligt, Antrag auf Aufenthaltsbesimmungsrecht beim Amtsgericht stellen.
Ist das soweit OK?
Was ist wenn die Tochter am 01.10 einfach ihre Sachen packt und zum Vater zieht, ist das Kindesentführung?
Wie lange dauert in etwa so eine entscheidung beim Amtsgericht?
Wie kann er jetzt am besten vorgehen?
Das verhältnis Vater Tochter war und ist gut.
Danke für Ratschläge