11-09-2019, 08:59
(11-09-2019, 07:15)Bitas schrieb: Also kann seine Tochter umziehen wann sie will ohne rechtliche Konsequenzen
Gemeinsames Sorgerecht vorausgesetzt.
Beim Trennungsunterhalt wäre ich vorsichtig, der führt die ehelichen Verhältnisse fort und ist nicht an den "Besitz" des Kindes geknüpft. Sollte es dazu einen Beschluss oder eine Vereinbarung geben, müsste das erst geändert werden, bevor der eingestellt wird.
Wegen Kindesunterhalt kein Stress. Einfach zum Jugendamt gehen, Beistandschaft einrichten.