Soweit ich weiss sinken nach dem ersten Trennungsjahr die Ansprüche an Trennungsunterhalt. So kann die EX zum arbeiten aufgefordert werden, wenn sie das nicht tut, fiktives Gehalt ansetzen !
Auch wenn die EX im gemeinsamen Haus weiter wohnen bleibt ist nach einem Jahr der marktgerechte Mietzins fällig und wenn sie nicht zahlt schonmal fiktiv als Unterhalt anzurechnen !
Es ist auch zu beachten das der Trennungsunterhalt die gewohnten Lebensumstände sichern soll, unabhängig von der Höhe des Einkommens !
Auch wenn die EX im gemeinsamen Haus weiter wohnen bleibt ist nach einem Jahr der marktgerechte Mietzins fällig und wenn sie nicht zahlt schonmal fiktiv als Unterhalt anzurechnen !
Es ist auch zu beachten das der Trennungsunterhalt die gewohnten Lebensumstände sichern soll, unabhängig von der Höhe des Einkommens !