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Trennungsunterhalt oder Nachehelicher Unterhalt, wie hoch?
#25
Soweit ich weiss sinken nach dem ersten Trennungsjahr die Ansprüche an Trennungsunterhalt. So kann die EX zum arbeiten aufgefordert werden, wenn sie das nicht tut, fiktives Gehalt ansetzen !

Auch wenn die EX im gemeinsamen Haus weiter wohnen bleibt ist nach einem Jahr der marktgerechte Mietzins fällig und wenn sie nicht zahlt schonmal fiktiv als Unterhalt anzurechnen !

Es ist auch zu beachten das der Trennungsunterhalt die gewohnten Lebensumstände sichern soll, unabhängig von der Höhe des Einkommens !
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RE: Trennungsunterhalt oder Nachehelicher Unterhalt, wie hoch? - von paule - 11-09-2019, 15:52

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