11-09-2019, 16:01
Ich kann nur aus meinem Fall zitieren (ich habe nur eine einzige Scheidung hinter mir...):
Trennungsunterhalt ist zu leisten, so lange die Ehe formal fortbesteht, also bis zum Tag der Rechtskraft der Scheidung. Der Pflicht zur Arbeit entzieht sich Exe gewieft mit gelben Zetteln....
Meine Ex blieb im (viel zu grossen) gemeinsamen Haus weiter wohnen, auf 240 qm mit dem jüngsten Sohn. Die 157 qm der Erdgeschoßwohnung bewohnt ihre Mutter. Dafür hat man ihr dann den Wohnvorteil gegengerechnet, sowohl beim Trennungs- wie beim nachehelichen Unterhalt. ihr wurde der Unterhalt beide Male um 1.000.- € monatlich gekürzt.
Ich habe ihr vorher gesagt, dass sie sich das Haus nicht wird leisten können. Bei der allerersten Verhandlung vor dem Familiengericht hat ihr der Richter erklärt, dass der ausgezogene Ehemann keinen Cent an den Nebenkosten mehr tragen muss. Strom, Wasser, Telefon, Kabelanschluss - und vor allem die Heizkosten. Aber nein, Madame musste das Haus behalten.....
Trennungsunterhalt ist zu leisten, so lange die Ehe formal fortbesteht, also bis zum Tag der Rechtskraft der Scheidung. Der Pflicht zur Arbeit entzieht sich Exe gewieft mit gelben Zetteln....
Meine Ex blieb im (viel zu grossen) gemeinsamen Haus weiter wohnen, auf 240 qm mit dem jüngsten Sohn. Die 157 qm der Erdgeschoßwohnung bewohnt ihre Mutter. Dafür hat man ihr dann den Wohnvorteil gegengerechnet, sowohl beim Trennungs- wie beim nachehelichen Unterhalt. ihr wurde der Unterhalt beide Male um 1.000.- € monatlich gekürzt.
Ich habe ihr vorher gesagt, dass sie sich das Haus nicht wird leisten können. Bei der allerersten Verhandlung vor dem Familiengericht hat ihr der Richter erklärt, dass der ausgezogene Ehemann keinen Cent an den Nebenkosten mehr tragen muss. Strom, Wasser, Telefon, Kabelanschluss - und vor allem die Heizkosten. Aber nein, Madame musste das Haus behalten.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1