11-09-2019, 16:21
Da herrscht oft Begriffsverwirrung.
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der an die Ex bis zur rechtlichen Scheidung bezahlt wird. Egal ob die Scheidung in einem Jahr (also nach der Mindestdauer der Trennungszeit) oder erst nach fünf Jahren ausgesprochen wird, weil es hakt oder Einer ständig verzögert. Nach der rechtlichen Scheidung kommt dann der Ehegattenunterhalt, wenn überhaupt weiter Unterhalt bezahlt wird.
Unter diesem Etikett "Trennungsunterhalt" verbergen sich ganz unterschiedliche Anforderungen. Ab Trennungszeitpunkt und dann 12 Monate lang richtet sich Trennungsunterhalt in der Regel streng nach den ehelichen Verhältnissen, er soll also die Situation der Ehe fortschreiben. Hat die Ex in der Ehe zu Hause kinderlos Däumchen gedreht, kann sie das in der Regel noch 12 Monate länger und kriegt Trennungsunterhalt.
Nach den 12 Monaten und noch ohne rechtliche Scheidung heisst es zwar immer noch "Trennungsunterhalt", aber die Anforderungen ändern sich stetig. Die Unterhaltsbegehrende kann sich immer weniger auf die eheliche Situation berufen und muss sich stattdessen an das Prinzip der Eigenverantwortung halten. Das bedeutet, sie muss ihr Geld selber verdienen, in den üblichen Grenzen die auch für Ehegattenunterhalt gelten, zum Beispiel keine Erwerbspflicht bei der Betreuung kleiner Kinder.
Das Etikett bleibt also gleich und nennt sich Trennungsunterhalt, aber der Inhalt verändert sich zu dem, was der Ehegattenunterhalt an Anforderungen hat. Zahlt aber der Pflichtige einfach weiter ohne sich zu beklagen, dann zahlt er halt weiter, selber schuld. Es ist Sache des Pflichtigen, sich nach 12 Monaten Trennungsunterhalt zu regen und die Zahlungen zu ändern, Erwerbstätigkeit der Unterhaltsbegehrenden zu verlangen. Ist man sich da nicht einig, geht es wie üblich vor Gericht.
Das war es verkürzt und ohne Details.
Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der an die Ex bis zur rechtlichen Scheidung bezahlt wird. Egal ob die Scheidung in einem Jahr (also nach der Mindestdauer der Trennungszeit) oder erst nach fünf Jahren ausgesprochen wird, weil es hakt oder Einer ständig verzögert. Nach der rechtlichen Scheidung kommt dann der Ehegattenunterhalt, wenn überhaupt weiter Unterhalt bezahlt wird.
Unter diesem Etikett "Trennungsunterhalt" verbergen sich ganz unterschiedliche Anforderungen. Ab Trennungszeitpunkt und dann 12 Monate lang richtet sich Trennungsunterhalt in der Regel streng nach den ehelichen Verhältnissen, er soll also die Situation der Ehe fortschreiben. Hat die Ex in der Ehe zu Hause kinderlos Däumchen gedreht, kann sie das in der Regel noch 12 Monate länger und kriegt Trennungsunterhalt.
Nach den 12 Monaten und noch ohne rechtliche Scheidung heisst es zwar immer noch "Trennungsunterhalt", aber die Anforderungen ändern sich stetig. Die Unterhaltsbegehrende kann sich immer weniger auf die eheliche Situation berufen und muss sich stattdessen an das Prinzip der Eigenverantwortung halten. Das bedeutet, sie muss ihr Geld selber verdienen, in den üblichen Grenzen die auch für Ehegattenunterhalt gelten, zum Beispiel keine Erwerbspflicht bei der Betreuung kleiner Kinder.
Das Etikett bleibt also gleich und nennt sich Trennungsunterhalt, aber der Inhalt verändert sich zu dem, was der Ehegattenunterhalt an Anforderungen hat. Zahlt aber der Pflichtige einfach weiter ohne sich zu beklagen, dann zahlt er halt weiter, selber schuld. Es ist Sache des Pflichtigen, sich nach 12 Monaten Trennungsunterhalt zu regen und die Zahlungen zu ändern, Erwerbstätigkeit der Unterhaltsbegehrenden zu verlangen. Ist man sich da nicht einig, geht es wie üblich vor Gericht.
Das war es verkürzt und ohne Details.