Genau so ist es. Und wenn die " Gewohnheiten, Verhältnisse " monatlich 3000 - 4000 Euro waren, muss der Zahlungspflichtige auch nur DAS aufrecht erhalten, auch wenn er das 10fache verdient !
Und das gilt nur für die ersten 12 Monate im Trennungszeitraum ! Danach muss der Bedürftige seinen Bedarf selber regeln !
Ausgenommen hiervon ist natürlich der Kindesunterhalt.
Und das gilt nur für die ersten 12 Monate im Trennungszeitraum ! Danach muss der Bedürftige seinen Bedarf selber regeln !
Ausgenommen hiervon ist natürlich der Kindesunterhalt.