15-09-2019, 09:30
(16-07-2019, 01:13)Gast1969 schrieb: ...[...]...hohe Unterhaltsrückstände bei Unterhaltsvorschusskasse (ca. 7.000 EUR) und Kind (ca. 28.000 EUR)...Leider besteht ein gerichtlich erwirktes Urteil/Titel. Die Rückstände sind seitens des Jugendamtes mittels Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt als auch per PfüB -Lohnpfändung (derzeit ruhend)- tituliert. Ich zahle derzeit den laufenden Unterhalt nach D'dorfer Tabelle sowie eine Summe X mtl. Rückstand an mein Kind und Summe X Rückstand an die Unterhaltsvorschusskasse (daher die ruhende Lohnpfändung).
Alles soweit Nachvollziehbar aber womit pfändet die Unterhaltsvorschusskasse ? Ist die Unterhaltsvorschusskasse im Titel oder Beschluss aufgeführt ?....Wurde der Titel umgeschrieben und Dir das mitgeteilt! Hattest Du eine Rechtswahrungsanzeige?
Du hast geschrieben das beide Pfänden UHVK UND das Kind.
Wurden im Urteil/Beschluss beide aufgeführt ?
Denk daran die Unterhaltsvorschusskasse bekommt alles auf zuruf ...ALLES. Existiert ein Titel kann das aber folgen haben. Nur beim PfüB brauchst Du einen Titel f. das Vollstreckungsgericht. Da geht aber nicht auf zuruf !
Nach deinem Schreiben existieren zwei Titel...
Manche Müter "vergessen" einfach mal anzugeben das ein Titel existiert oder das Sie im Unterhaltsvorschuss sind. Damit wärst Du aber nicht mehr der Schuldner der Unterhlatsvorschusskasse. Der ansprechpartner wäre die Kindesmutter/Tochter und die Zwangsvollstreckung hinfällig.
Natürlich keine Garantie !