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Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB
#5
Das Problem an der deutschen Rechts-UN-Ordnung ist, dass es zu viele Regelungen gibt, Ausnahmeregelungen, Sonderfälle ... die immer bösartige Auslegung gestatten.

Meiner Meinung nach bräuchten wir die Selbstverständlichkeit des Kontaktes zu beiden Eltern, wenn sie denn wollen, wobei davon ausgegangen werden muss, dass ein kleines Kind gar keinen gefestigten eigenen Willen hat.

Wie Verlogen diese Rechts-Un-Ordnung ist sieht man daran, dass die Polizei durchaus eingreift und ein widerspenstiges Kind in die Schule bringt, bei einem Umgangsboykott durch eine "Mutter" aber im Zweifel dem zum Besuch angereisten Vater einen Platzverweis erteilt - wie mir passiert.

Das in unserem Land Anständigkeit und geistige Größe (Weisheit) nicht mehr Grundvoraussetzungen dafür sind, einen Richterposten zu bekommen, dürfte ein Übriges tun.
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RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 10:27
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 12:35
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von Ralf G. - 08-08-2009, 12:19
RE: Probleme mit der Auslegung des § 1684 BGB - von blue - 08-08-2009, 19:04

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