15-09-2019, 21:10
(15-09-2019, 09:30)Arminius schrieb:(16-07-2019, 01:13)Gast1969 schrieb: ...[...]...hohe Unterhaltsrückstände bei Unterhaltsvorschusskasse (ca. 7.000 EUR) und Kind (ca. 28.000 EUR)...Leider besteht ein gerichtlich erwirktes Urteil/Titel. Die Rückstände sind seitens des Jugendamtes mittels Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt als auch per PfüB -Lohnpfändung (derzeit ruhend)- tituliert. Ich zahle derzeit den laufenden Unterhalt nach D'dorfer Tabelle sowie eine Summe X mtl. Rückstand an mein Kind und Summe X Rückstand an die Unterhaltsvorschusskasse (daher die ruhende Lohnpfändung).
Alles soweit Nachvollziehbar aber womit pfändet die Unterhaltsvorschusskasse ? Ist die Unterhaltsvorschusskasse im Titel oder Beschluss aufgeführt ?....Wurde der Titel umgeschrieben und Dir das mitgeteilt! Hattest Du eine Rechtswahrungsanzeige?
Du hast geschrieben das beide Pfänden UHVK UND das Kind.
Wurden im Urteil/Beschluss beide aufgeführt ?
Denk daran die Unterhaltsvorschusskasse bekommt alles auf zuruf ...ALLES. Existiert ein Titel kann das aber folgen haben. Nur beim PfüB brauchst Du einen Titel f. das Vollstreckungsgericht. Da geht aber nicht auf zuruf !
Nach deinem Schreiben existieren zwei Titel...
Manche Müter "vergessen" einfach mal anzugeben das ein Titel existiert oder das Sie im Unterhaltsvorschuss sind. Damit wärst Du aber nicht mehr der Schuldner der Unterhlatsvorschusskasse. Der ansprechpartner wäre die Kindesmutter/Tochter und die Zwangsvollstreckung hinfällig.
Natürlich keine Garantie !
Ich hab mir das jetzt -hoffentlich- alles nochmal angeschaut. Ganz schön kompliziert der Schxxx.
Der PfÜB läuft auf den Namen meiner Tochter, gesetzl. vertreten durch die Mutter, vertreten durch JA als Beistand. Gepfändet wird nach den Vollstreckungstiteln Urteil Amtsgericht aus 2010 und Jugendamtsurkunde der Stadt xxxx aus 2004 (warum erschließt sich mir nicht, diese müsste ja durch das Gerichtsurteil ersetzt sein und es ist eine ganz normale Unterhaltsurkunde - ebenso bin ich Ende 2006 in Insolvenz gegangen und alle Rückstände bis dahin sind in meiner Restschuldbefreiung aufgegangen, daher dürften diese Zeiten ja keine Rolle mehr spielen?). Die im PfÜB angegebene Forderung beläuft sich auf 35.000 EUR Unterhaltsrückstand aus der Zeit 01.04.2004 bis 31.03.2018 (man beachte nochmals meine Insolvenz ab Ende 2006 - angeblich wären in der Forderung aber schon alle Rückstände bis Insolvenzeröffnung rausgerechnet).
In diesen 35.000 EUR Unterhaltsrückstand sind lt einer gesonderten Rückstandsberechnung, die ich nach dem PfÜB mal angefordert hatte beim JA, Forderungen i.H.v. ca. 7.500 EUR enthalten, so das auf mein Kind der Rest von ca. 27.000 EUR entfallen.
Eine gesonderte Titulierung der JA-Ansprüche besteht meines Wissens nicht.