19-09-2019, 10:06
Das Familiengerichtstag hat begonnen, im Moment laufen die ersten Arbeitskreise. Gestern kam ein Artikel in der Alpenprawda: https://www.sueddeutsche.de/politik/deut...-1.4606260
Interview mit einem Familienrichter, der "Reformbedarf" beim Unterhaltsrecht sieht. Wenigstens mal ein Praktiker. Und ganz typisch: Er ist in Pension. Der ganze Juristenhaufen traut sich grundsätzlich erst etwas zu sagen, wenn sie in Pension sind. Da haben sie nämlich nichts mehr zu sagen. Nett das hier:
Die gerichtliche Praxis, das war er selbst! Und die Tabelle, die er behandelt wie ein Gesetz obwohl sie das nicht ist: Ein heisser Dank an seine Kollegen beim OLG Düsseldorf dafür.
Interview mit einem Familienrichter, der "Reformbedarf" beim Unterhaltsrecht sieht. Wenigstens mal ein Praktiker. Und ganz typisch: Er ist in Pension. Der ganze Juristenhaufen traut sich grundsätzlich erst etwas zu sagen, wenn sie in Pension sind. Da haben sie nämlich nichts mehr zu sagen. Nett das hier:
Zitat:Stichwort hohe Mieten: Wie ist es, wenn ein Unterhaltspflichtiger sagt, ich kann mir meine Miete nicht mehr leisten, wenn ich so viel Unterhalt zahlen muss?
Wenn Sie in die Düsseldorfer Tabelle schauen, sehen Sie, dass der Selbstbehalt erhöht werden soll, wenn die angemessenen Wohnkosten den Betrag von 380 Euro übersteigen. Ähnliche Formulierungen stehen auch in den Leitlinien vieler Oberlandesgerichte. Die gerichtliche Praxis macht von dieser Möglichkeit jedoch kaum Gebrauch, weil das Argument, es gäbe doch Wohnungen für eine Warmmiete von 380 Euro, schwer zu widerlegen ist.
Die gerichtliche Praxis, das war er selbst! Und die Tabelle, die er behandelt wie ein Gesetz obwohl sie das nicht ist: Ein heisser Dank an seine Kollegen beim OLG Düsseldorf dafür.