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Unterhalt nach Abitur
#2
(24-09-2019, 16:07)FSK_Unterhalt schrieb: "Ich verpflichte mich […] bis 3.12.2017 136% des jeweiligen Mindestunterhalts der dritten Alterstufe [...zu leisten...]"



- Ist der Unterhaltstitel von 2009 (dieser wird auch in dem Anschreiben vom JA zum 18. Geb meiner Tochter benannt) noch weiter hin gültig? Nach meiner Auffassung ist dieser bis zum 3.12.17 befristet gewesen.

Der ist befristet...Wo Sie die anderen Erkenntnisse hernimmt ist Rätselhaft. Hoffentlich hast Du keinen Bockmist DANACH gemacht... Alles andere gibt es hier Experten die sich da besser auskennen...

LG
A.
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Unterhalt nach Abitur - von FSK_Unterhalt - 24-09-2019, 16:07
RE: Unterhalt nach Abitur - von Arminius - 24-09-2019, 16:29
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