Ich sehe hier folgendes Risiko:
Auch wenn der Titel befristet gewesen sein sollte - durch schlüssige Handlung (eben weiter zahlen von Unterhalt darüber hinaus) hat der Unterhaltspflichtige sowohl seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt als auch den Willen, sein Kind in der Ausbildung auch über den 18. Geburtstag hinaus unterstützen zu wollen. Damit kann bei der Unterhaltsberechtigten ein Vertrauen auf weitere Unterstützung begründet worden sein -
und dann halt das übliche Juristen-Bla Bla.
Auch wenn der Titel befristet gewesen sein sollte - durch schlüssige Handlung (eben weiter zahlen von Unterhalt darüber hinaus) hat der Unterhaltspflichtige sowohl seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt als auch den Willen, sein Kind in der Ausbildung auch über den 18. Geburtstag hinaus unterstützen zu wollen. Damit kann bei der Unterhaltsberechtigten ein Vertrauen auf weitere Unterstützung begründet worden sein -
und dann halt das übliche Juristen-Bla Bla.
Bibel, Jesus Sirach 8.1