25-09-2019, 20:55
(25-09-2019, 08:22)Austriake schrieb: Ich sehe hier folgendes Risiko:
Auch wenn der Titel befristet gewesen sein sollte - durch schlüssige Handlung (eben weiter zahlen von Unterhalt darüber hinaus) hat der Unterhaltspflichtige sowohl seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt als auch den Willen, sein Kind in der Ausbildung auch über den 18. Geburtstag hinaus unterstützen zu wollen. ...[...]...ein Vertrauen auf weitere Unterstützung begründet worden sein -
Genau wegen dieser evtl. Bullshitscheisse gibts bei mir nur "Unterhalt" wenn das OLG die Zahlungen des AG/LG bestätigt hat !!!!...im Strafverfahren. Da will man vielleicht ein zartes Pflänzchen in Form einer kleinen Zahlung an die Prinzessin säen. Schon wird der Arm abgerissen, die Niere fehlt und man steckt in der gleichen Sch***** wie vorher auch.