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Stufenantrag auf Kindesunterhalt - wie verhalten?
#10
(25-09-2019, 21:29)p__ schrieb: An den Kosten für den Anwalt kannst du wenig ändern. Das geht nach dem RVG und Streitwert. Das grösste Problem und am Wichtigsten ist, dass dein Anwalt keine faule Pfeife ist und das sind die Meisten leider.

Berufsbedingte Aufwendungen solltest du auf jeden Fall nachweisen, je nach OLG-Bezirk werden sie mal häufiger, mal seltener anerkannt. Stecke einfach alle verfügbaren Eisen ins Feuer. Der Versuch kostet nichts extra und schlimmstenfalls wurd halt nichts anerkannt, dann hast du das Niveau wie wenn du nichts probiert hättest.

Streitwert is 4100€ aber soviel schulde ich doch garnicht und schon garnichts schulde ich der Mutter. Wonach richtet sich das also? Muss ich das Theater alle zwei Jahre machen=?
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RE: Stufenantrag auf Kindesunterhalt - wie verhalten? - von Markus Müller - 25-09-2019, 21:39

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