Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Stufenantrag auf Kindesunterhalt - wie verhalten?
#12
(16-08-2019, 12:59)Zahlesel_RUS schrieb: Anwältin der KM und JA arbeiten nicht zusammen

Theoretisch nicht. Praktisch telefoniert man ab und zu miteinander.

(25-09-2019, 21:21)Markus Müller schrieb: Hat jemand Erfahrungen damit? Da ich das Kind eh noch nie zu sehen bekommen habe und sich daran auch nichts ändern wird möchte ich das absolute minimum bezahlen.

Verlange doch erst mal einen Nachweis über die Existenz des Kindes, daß es noch am Leben ist und tatsächlich bei der Mutter wohnt.
Bringt zwar keine Vorteile, macht aber der Gegenseite Arbeit und dokumentiert bei Gericht, daß man dich als Vater komplett entsorgt hat. Es ist dabei völlig wurscht, ob du die Vaterrolle überhaupt haben wolltest - die Kindsmutter hat dir gar nicht erst die Chance dazu gegeben, das gilt es in den Vordergrund zu stellen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Stufenantrag auf Kindesunterhalt - wie verhalten? - von Austriake - 26-09-2019, 07:35

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste