26-09-2019, 14:11
Ein Abschiedsgruss vom Jugendamt, wie der Gestank nach Pech und Schwefel wenn der Chef gegangen ist. Bei solchen schwebenden Schwertern sollte man etwas Bargeld zurücklegen. Die Verfügungssperre ist kurzfristig nicht zu ändern.
Deinen Anwalt hast du sicher schon informiert. Offenbar sagt der dasselbe was auch schon im Forum gesagt wurde. Dann kann er ja sofort vor Gericht gegen die Pfändung vorgehen.
So oder so: Stell dir ein gutes Getränk kühl, wenn die Tochter volljährig wird. Der Tag löst zwar keine Probleme, aber er ist ein weiterer merklicher Schritt aus dem Sumpf.
Deinen Anwalt hast du sicher schon informiert. Offenbar sagt der dasselbe was auch schon im Forum gesagt wurde. Dann kann er ja sofort vor Gericht gegen die Pfändung vorgehen.
So oder so: Stell dir ein gutes Getränk kühl, wenn die Tochter volljährig wird. Der Tag löst zwar keine Probleme, aber er ist ein weiterer merklicher Schritt aus dem Sumpf.