26-09-2019, 15:29
Klar kann man:"Verlange doch erst mal einen Nachweis über die Existenz des Kindes, daß es noch am Leben ist und tatsächlich bei der Mutter wohnt." wurde aber komplett ignoriert. Von der Anwältin als auch von dem Gericht. Noch wurde mir die Beauftragung des Anwalts vorgelegt, dies hatte ich auch angefragt.