26-09-2019, 17:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-09-2019, 18:05 von Zahlesel_RUS.)
Kurzer Status
Bis jetzt keine Meldung von meinem Anwalt (Email wegen Umänderung von Berufung zur Revision)
Berufungstermin heute bekommen: 9.1.2020 (Kl. Strafkammer)
Brief ging an mich und nicht an den Anwalt.... merkwürdig, aber egal, ich habe viel Zeit gewonnen
JobCenter Beschwerde ist noch ohne Antwort (8.000 Rückstand)
Schreiben an Aufsichtsbehörde vom Jugendamt UVKasseauch ohne Antwort (14.000 Rückstand)
also insgesamt keine 36000 EUR
Ich warte eigentlich auf die Pfändung vom Inkassoservice der Arbeitsagentur, mal schauen wie lange es sich noch zieht und was daraus wird.
Wenn Inkasso pfändet, dann bin ich "bestraft".
Obwohl das Gericht 3000 EUR Prozesskosten für Wechselmodell nach dem Gerichtsvollzieher Termin nicht pfändet, sondern es hat auf meine Mietkaution abgesehen
PFÜB ging an den Vermieter
Ich glaube es liegt an dem Gerichtsvollzieher, er kennt mein Gehalt: 1600 Netto und meinen Unterhaltstitel bzw. Anzahl der Kinder: 4
da bleibt für die normale Pfändung nichts über. Sonderpfändung geht nicht, da laufender Unterhalt trotz des Wechselmodels Vorrang hat
Bis jetzt keine Meldung von meinem Anwalt (Email wegen Umänderung von Berufung zur Revision)
Berufungstermin heute bekommen: 9.1.2020 (Kl. Strafkammer)
Brief ging an mich und nicht an den Anwalt.... merkwürdig, aber egal, ich habe viel Zeit gewonnen
JobCenter Beschwerde ist noch ohne Antwort (8.000 Rückstand)
Schreiben an Aufsichtsbehörde vom Jugendamt UVKasseauch ohne Antwort (14.000 Rückstand)
also insgesamt keine 36000 EUR
Ich warte eigentlich auf die Pfändung vom Inkassoservice der Arbeitsagentur, mal schauen wie lange es sich noch zieht und was daraus wird.
Wenn Inkasso pfändet, dann bin ich "bestraft".
Obwohl das Gericht 3000 EUR Prozesskosten für Wechselmodell nach dem Gerichtsvollzieher Termin nicht pfändet, sondern es hat auf meine Mietkaution abgesehen
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Ich glaube es liegt an dem Gerichtsvollzieher, er kennt mein Gehalt: 1600 Netto und meinen Unterhaltstitel bzw. Anzahl der Kinder: 4
da bleibt für die normale Pfändung nichts über. Sonderpfändung geht nicht, da laufender Unterhalt trotz des Wechselmodels Vorrang hat
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