(29-09-2019, 21:48)Vater Morgana schrieb: Hat deine Ex fürs Kind eine Beistandschaft durch das JA einrichten lassen oder hat sie Unterhaltsvorschuss beantragt?
Am xx.0x.2019 hat Frau Name genannt, einen Antrag auf Leistungen nach ... UVG für ... Kind gestellt.
...
Sie fordern Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse ab xx.0x.2018.
(29-09-2019, 22:12)p__ schrieb: So recht verstehe ich deine Frage nicht. Ich versuchs mal mit einer allgemeinen Antwort:Ok. Deine drei Antworten beantworten genau was ich wissen wollte.
Das JA verauslagt nicht nur im Falle einer Zahlpflicht des potentiellen Zahlknechtes, es zahlt auch an die Kindesbesitzerin, wenn der potentielle Zahlknecht auf Grund von vom JA oder per Gericht anerkannter nicht Leistungsfähigkeit nicht leisten muß.
Nächste Phase meines Versuchs die Situation zu verstehen:
Soweit wie ich es verstanden habe, bezieht die Kindesbesitzerin nun UHV vom JA und dass JA versucht bei mir wieder ein zu treiben. Nebenbei sammeln sie Daten u fest zu stellen ob sie versuchen können per evtl. noch nicht beauftragter Beistandsschaft mehr als den UHV Betrag ein zu treiben.
- Ist die eventuell noch auf poppende Beistandsschaft für den im Falle der Leistungsfähigkeit, den UHV Betrag überschreitenden Betrag zuständig ?
Sorry für meine dämlichen Fragen, aber bei mir ist durch das Thema das Gesichtsfeld etwas eingeschränkt.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.