29-09-2019, 22:46
(29-09-2019, 22:22)Alfred37 schrieb: Am xx.0x.2019 hat Frau Name genannt, einen Antrag auf Leistungen nach ... UVG für ... Kind gestellt.Ah, ok! Dann siehe p's Beitrag. Lass ein paar Tage ins Land ziehen. Ich ignoriere immer erstmal ein, zwei solcher Schreiben. Die Offenlegung des Einkommens hat noch nie gereicht, um seine Ruhe vor diesen Möchtegern-Inkassos zu haben - also: Zeit schinden. Wenn Du eh nicht zahlen kannst, beginnt mit deiner Reaktion sowieso die übliche "erhöhte Erwerbsobliegenheit"-Schikane mit "Warum können Sie nicht zahlen?", "Suchen Sie sich doch nen zweiten Job.", etc.
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Sie fordern Auskunft über meine wirtschaftlichen Verhältnisse ab xx.0x.2018.
Ansonsten ist das, was dir bevorsteht, eher eine Frage mentalen Trainings als alles andere...
VM
