29-09-2019, 23:05
(29-09-2019, 22:22)Alfred37 schrieb: Nebenbei sammeln sie Daten u fest zu stellen ob sie versuchen können per evtl. noch nicht beauftragter Beistandsschaft mehr als den UHV Betrag ein zu treiben.In der Regel nicht. Eine Beistandschaft muss beantragt werden. Aber bei entsprechendem Einkommen deinerseits kann diese Information auf dem kurzen Dienstweg an die Antragstellerin gelangen.
Zitat:- Ist die eventuell noch auf poppende Beistandsschaft für den im Falle der Leistungsfähigkeit, den UHV Betrag überschreitenden Betrag zuständig ?Ja. Aber auch ohne Beistandschaft kann diese Differenz von deiner Ex direkt bei dir eingefordert werden.
Mach dir keine Hoffnung, das System ist narrensicher, reformresistent, und auf die maximale finanzielle Plünderung des Mannes eingeschworen. Legal kommst Du nicht drum herum, außer in Thailand... Der Widerstand formiert sich hierzulande ansonsten so zögerlich, dass selbst unsere Enkel wahrscheinlich noch unter diesem Familienunrecht werden leben müssen.
VM
