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UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum
#21
(29-09-2019, 23:23)IPAD3000 schrieb: Im Falle einer Beistandschaft vertritt das JA die VOLLSTÄNDIGEN finanziellen Interessen des Kindes.

- Das JA meint mit jährlichen Kontoauszügen einer Verwirkung entgegen wirken zu können. Lüge: Auch wenn die nicht regelmäßig mindestens jährlich einen Vollstreckungsversuch unternehmen, wird geschuldeter Unterhalt irgendwann als ebenso verwirkt anzunehmen sein, als hätte es die Mutti versäumt. In meinem Fall mein Joker, seit Jahren kam da nix mehr. Irgendwo hab ich noch das Urteil gespeichert, welches bei solch einem Fauxpas auch bei Beistandschaften keinen Unterschied macht. Nicht regelmäßig vollstreckt -> Verwirkung tritt ein.

Ich weiss jetzt nicht genau, welche Kontoauszüge Du meinst? Solange die jährlich von Dir Auskunft fordern verwirkt gar nichts. Deshalb tun die das ja. Und auch wenn auf eine Vollstreckung ausschließlich verzichtet wird, da bei dir eh (aktuell) nichts zu holen ist, verwirkt leider gar nichts.
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RE: UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum - von Gast1969 - 30-09-2019, 01:01

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