(30-09-2019, 11:35)p__ schrieb: Die Frage ist, ob du nachweisen kannst dass du auch keinen Minijob machen kannst?# Ich bin trotz bestehendem Arbeitsvertrag und EM Rente, seit mehreren Jahren ununterbrochen krank geschrieben.
Ein Job ist vorhanden. Nur die Arbeitsfähigkeit nicht.
# wenn ich <3 h arbeiten gehen könnte, würde ich praktisch auch nur auf EM Rente +x = 1200 € pro Monat auf keulen. Was dann wohl möglich sogar trotz dann höherem Einkommen, zu einem Wegall meiner UHV Erstattungspflicht führt.
Ok. Nehmen wir mal das Modell 1k EM Rente + x Hinzuverdienst = Pfändungsgrenze für AN
# was habe ich für einen Pfändungsfreibetrag bis zum 18. Geburtstag ? 1200€ ?
# was habe ich für einen Pfändungsfreibetrag bis zum Abiturende mit ca. 19 ? 1200€ oder 1300€
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.